Grabmalvorsorge und Betreuung
Das Bedürfnis der Menschen, schon zu Lebzeiten nach eigenem Willen zu entscheiden, was nach Ihrem Tod geschieht wächst immer mehr.
So werden heute nicht nur Erbfolge-Regelungen beim Notar getroffen, vielmehr entschließt sich ein Großteil der Menschen auch, alles Notwendige bezüglich Bestattung und Grabpflege zu Lebzeiten zu regeln, auch aus Rücksichtnahme auf die Hinterbliebenen.
Sehr oft will man den Aufwand den Angehörigen in der meist eh schwierigen Zeit nach dem Tod nicht aufbürden, teilweise gibt es jedoch auch keine direkten Angehörigen mehr, auf die man sich verlassen kann oder will!
Bei diesen Überlegungen wird auch das eigene Grabmal, dessen Gestaltung und Ausführung, als ein Hauptpunkt häufig gleich mit einbezogen.
Für diese Situation ermöglichen wir Ihnen, als Mitglied der Steinmetz- und Bildhauer- Genossenschaft e.G. „Netzwerk-Stein“ Ihre Vorstellungen genau mit einem Grabmalvorsorgevertrag festzuhalten.
Dabei können Sie zu Lebzeiten Ihr gewünschtes Grabmal aussuchen, und dieses wird dann detailliert vertraglich fixiert. Vom Material, über die Bearbeitung, Beschriftung, evtl. Symbolik, ggf. Einfassung oder Abdeckplatte, etc.
Nach dem Ableben wird das Grabmal dann exakt nach diesen Vorgaben hergestellt und versetzt.
Daneben können Sie natürlich auch für die Grabnutzungsdauer einen Grabmalbetreuungvertrag abschließen.
Dieser kann, je nach Wunsch, z. B. die Reinigung oder das Erneuern der Inschrift nach einem von Ihnen festgelegten Zeitraum beinhalten.
Sie sind also in jeglicher Hinsicht bei der Gestaltung dieser Vorsorge- oder Betreuungsverträge flexibel, d. h. SIE bestimmen, was dort wie und zu welchem Zeitpunkt ausgeführt werden soll.
Treffen Sie also auch für diesen Bereich Vorsorge. Als langjähriges Mitglied der Steinmetz- und Bildhauer Genossenschaft e.G. beraten und unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen zu diesem Thema.